Nutzungsbedingungen mobie

Die REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (im Folgenden „REVG“) betreibt unter dem Namen „mobie“ eine Bestellungsplattform (App) für eine bedarfsgesteuerte Personenbeförderung durch Kraftfahrzeuge (nachfolgend mobie-On-Demand-Dienste).

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der REVG-mobie-App und der Nutzung der mobie-On-Demand-Dienste. Die über die App gebuchten Beförderungsleistungen unterliegen dem VRS-Gemeinschaftstarif. Die jeweils aktuelle Fassung des VRS-Gemeinschaftstarifs ist auf www.vrs.de/tickets/tarifbestimmungen einzusehen.

 

§ 1 Vertragsgegenstand und Vertragspartner

1. Die REVG bietet mit der REVG-mobie-App eine bedarfsgesteuerte Personenbeförderungsleistung innerhalb des unter § 8 festgelegten Bediengebiets zur Nutzung an. Hierbei handelt es sich um ein Mobilitätsangebot des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

2. Die an der Personenbeförderungsleistung interessierte Person (nachfolgend genderübergreifend als „Nutzer“ bezeichnet) kann nur mittels App oder telefonisch die Leistung buchen. Hierzu wird ein Vertrag über die Nutzung der REVG-On-Demand-Dienste geschlossen.

3. Die Bestellung der Fahrten für die REVG-On-Demand-Dienste über die REVG-mobie-App. Die App wird von dem Dienstleister ioki

4. Die gebuchte Personenbeförderungsleistung wird durch die REVG oder durch von ihr beauftragte Dritte erbracht.

5. Die Erbringung der Beförderungsleistung erfolgt mittels eines Kleinbusses. Zugang zum Kleinbus besteht über die bereits physisch bestehenden Haltestellen des ÖPNV sowie über die REVG-mobie-App einsehbare, virtuelle Haltestellen.

 

§ 2 Registrierung und Vertragsabschluss

1. Der Vertragsabschluss zur Nutzung der REVG-On-Demand-Dienste kommt mit dem Nutzer und der REVG zustande. Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist eine Bestellung dieser Dienste über die in § 4 genannten Wege und die Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen durch den Nutzer sowie der Verfügbarkeit der angebotenen Dienste von Seiten der REVG.

2. Der Nutzer gibt mit seiner Bestellung des REVG-On-Demand-Dienstes ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Personenbeförderungsvertrags ab. Die Bestellung der REVG-On-Demand-Dienste ist rechtsverbindlich und keine bloße Reservierung.

3. Der Vertrag tritt mit Erhalt der Bestellungsbestätigung in der App oder nach Abschluss der Telefonbestellung in Kraft. Vorher besteht kein Anspruch auf Beförderung durch die REVG-On-Demand-Dienste. Der Fahrpreis ist sofort Fahrtende fällig.

4. Ist der Fahrgast zum Zeitpunkt der Buchung (im Folgenden Registrierung genannt) beschränkt geschäftsfähig, d.h. unter 18 Jahre alt, so geht die REVG davon aus, dass die entstehenden Kosten durch die Nutzung aus den Mitteln bestritten werden, die dem beschränkt Geschäftsfähigen gem. § 110 BGB zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von seinem gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

5. Im Einzelfall behält sich die REVG vor, das Vertragsangebot des Fahrgastes abzulehnen oder das Konto zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen wesentlichen Verstoß aus diesen AGB oder gegen geltendes Recht vorliegt.

 

§ 3 Fahrausweiserwerb und Nutzung online

1. Die Nutzung der REVG-On-Demand-Dienste erfordert den Erwerb eines für die gesamte Fahrt gültigen Fahrausweises gemäß der jeweils aktuellen Fassung des VRS-Gemeinschaftstarifs.  

2. In der REVG-mobie-App können Fahrausweise zur Benutzung des On-Demand-Dienstes der jeweiligen Preisstufen mittels der dort verfügbaren Zahlungsmodalitäten im Zuge des Bestellungsvorgangs erworben werden. Ein Erwerb ist ebenfalls beim Fahrpersonal (nur Kartenzahlung) möglich.

3. Fahrgäste mit einer gültigen VRS-Chipkarte bezahlen einen reduzierten Fahrpreis. Die VRS-Chipkarte ist vor Antritt der Fahrt, inkl. eines gültigen Lichtbildausweises, vorzuzeigen.

 

§ 4 Bestellung und Inanspruchnahme der REVG-On-Demand-Dienste

1. Die Bestellung der REVG-On-Demand-Dienste erfolgt über das Nutzerkonto in der REVG-mobie-App oder telefonisch.

2. Die Bestellung ist personengebunden. Der Nutzer kann Fahrten für bis zu maximal 4 Mitreisende mitbuchen, sofern er selbst an der Fahrt teilnimmt. Bei der Bestellung muss die genaue Anzahl der Mitreisenden angegeben werden. Wird die bei der Bestellung angegebene Personenzahl bei Abholung überschritten, ist der Fahrer berechtigt, überzählige Personen von der Fahrt auszuschließen. Pandemiebedingt kann die Zahl der Mitreisenden weiter eingeschränkt werden.

3. Bei der Bestellung sind die gewünschte Abfahrtshaltestelle sowie Zielhaltestelle, die gewünschte Personenzahl und bei Vorausbestellung eine gewünschte Abfahrts- oder Ankunftszeit anzugeben. Bei telefonischer Bestellung muss zusätzlich Name und Vorname des Nutzers, eine vorhandene Mobilitätseinschränkung sowie eine Mobiltelefonnummer angegeben werden (für evtl. notwendige Rücksprachen zwischen Fahrpersonal und Nutzer).

4. Nach Abschluss der Bestellung in der REVG-mobie-App erhält der Nutzer eine Bestellungsbestätigung, die diesem das Kennzeichen des Fahrzeugs sowie weitere Services (im Folgenden „Services“) wie die Abfahrtszeit und die virtuelle Abhol-Haltestelle anzeigt.

5. Dem Fahrer werden anschließend die zur Beförderung notwendigen Informationen zum Fahrgast übermittelt: Vor- und Nachname, Abholort, Zielort, Anzahl der zu befördernden Personen, ggf. Hinweise zu bestehenden Mobilitätseinschränkungen, z.B. Rollstuhl oder Rollator.

6. Die in der App angegebene bzw. telefonisch mitgeteilte Abholzeit und die Fahrtzeit sind Schätzungen auf Basis der jeweils aktuellen Verkehrslage innerhalb des jeweiligen Bediengebietes zum Zeitpunkt der Bestellung und können von den tatsächlichen Zeiten abweichen.

7. Der Nutzer muss die Fahrt persönlich antreten, die Bestellung ist nicht an Dritte übertragbar. Nach der Bestellung ist eine Änderung des Fahrtziels nicht mehr möglich.

8. Zur gebuchten Fahrt besteht aufgrund der mit dem On-Demand-Angebot verbundenen Bündelung von Fahrtwünschen mehrerer Fahrgäste weder ein Anspruch auf Beförderung auf einem bestimmten Fahrweg noch zur Durchführung innerhalb der prognostizierten Fahrtzeit.

9. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass er die Starthaltestelle pünktlich zum in der Bestellungsbestätigung angegebenen Abholzeitpunkt erreicht. Es besteht keine Wartepflicht seitens des REVG-On-Demand-Dienstes.

10. Nutzern, die in ein Fahrzeug an einer virtuellen Haltestelle (Einstiegs- oder Ausstiegsort) einsteigen oder dort aus diesem aussteigen, obliegen dabei gesteigerte Sorgfalts- und Eigensicherungspflichten. Virtuelle Haltestellen können sich von regulären (Bus-) Haltestellen dadurch unterscheiden, dass sie nicht über eine vergleichbare feste bauliche Ausgestaltung und Ausstattung (z.B. Vorkehrungen zur Gewährleistung von mehr Verkehrssicherheit für die Fahrgäste, Wartehäuschen und dergleichen) verfügen, wie diese an einer regulären (Bus-)Haltestelle vorzufinden sind.

 

§ 5 Stornierung von Bestellungen, Erstattung von Fahrtkosten, Ausfall von Fahrten

1. Die Stornierung einer Bestellung über die App ist über diese innerhalb von 60 Sekunden nach Bestellung kostenfrei möglich.

2. Eine kostenfreie Stornierung einer gebuchten Fahrt über die App oder telefonisch ist zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich. Es wird eine Stornogebühr von 1,20 Euro erhoben.

3. Nimmt der Nutzer eine gebuchte Fahrt nicht wahr, bzw. erscheint er nicht zum in der Bestellungsbestätigung mitgeteilten Abholzeitpunkt, wird eine Gebühr von 100 % des Fahrpreises erhoben(„No Show“).

4. Im Falle sich kundenseitig wiederholender Stornierungen behält sich die REVG vor, das Kundenkonto auszusetzen oder zu löschen, was zum Ausschluss der Nutzung des REVG-On-Demand-Dienstes führt. Dies liegt in alleinigem Ermessen der REVG.

5. Bei einer nicht vom Nutzer zu vertretenden, verspäteten Bereitstellung des Fahrzeugs an der Abfahrtshaltestelle von mehr als 10 Minuten nach dem angegebenen Abholzeitpunkt, kann der Nutzer die Fahrt kostenfrei über die App oder telefonisch stornieren. Dem Nutzer werden in diesem Fall keine Kosten belastet.

6. Alle über die REVG-mobie-App vorgenommenen Fahrtbestellungen können aus wichtigem Grund von der REVG gekündigt werden. Dies kann z.B. bei technischem Defekt, Unfall oder gravierenden Verkehrsbehinderungen durch Stau oder Witterungseinflüsse der Fall sein. Die Kündigung wird dem Nutzer per Push-Nachricht übermittelt, wenn er diesen Dienst nicht ausgeschaltet hat. Wenn der Dienst „Push-Nachricht“ ausgeschaltet ist, wird dem Nutzer diese Information per E-Mail mitgeteilt. Dem Nutzer werden in diesem Fall keine Kosten belastet.

7. Alle telefonisch bestellten Fahrten können aus wichtigem Grund von der REVG gekündigt werden. Dies kann z.B. bei technischem Defekt, Unfall oder gravierenden Verkehrsbehinderungen durch Stau oder Witterungseinflüsse der Fall sein. Eine entsprechende Information kann nur innerhalb der telefonischen Bestellzeiten erfolgen und wenn der Nutzer seine Telefonnummer bei der Buchungszentrale hinterlegt hat.

8. Es entstehen keine Kosten, wenn eine vorgenommene Bestellung von der App systemseitig storniert wird.

 

§ 6 App und Nutzerkonto

1. Zur Nutzung der REVG-mobie-App bedarf es einer Registrierung des Nutzers und Einrichtung eines Nutzerkontos. Hierzu muss der Nutzer die REVG-mobie-App auf seinem Smartphone installieren. Die REVG-mobie-App wird für die Betriebssysteme iOS und Android bereitgestellt und kann in Apple‘s „App Store“ sowie in Google’s „Play Store“ heruntergeladen werden. Für die REVG-mobie-App fallen keine Kosten an. Die Kosten für das Herunterladen, Installieren und Konfigurieren der App trägt der Nutzer.

2. Die Registrierung erfordert die Hinterlegung folgender personenbezogener Daten:

  • Vor- und Nachname
  • E-Mail-Adresse
  • Handynummer
  • die Zahlungsdaten

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Regelungen unter § 13 der Nutzungsbedingungen.

3. Durch den Abschluss der Registrierung erklärt sich der Nutzer mit den Nutzungsbedingungen, dem VRS-Gemeinschaftstarif und den Datenschutzhinweisen unter § 13 einverstanden.

4. Um den e-Payment-Service über LOGPAY nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte in der REVG-mobie-App registrieren:

  • Name und vollständige Adresse
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse
  • Gewünschte Zahlart
  • Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
  • Kreditkartendaten (im Falle Karteneinzug)
  • Paypal

5. Der Nutzer ist für die Richtigkeit seiner Daten, die für die Abwicklung des Vertrages und/oder die Nutzung der seitens der REVG angebotenen Leistungen erforderlich sind, verantwortlich.

6. Der Nutzer ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen und vertraglichen Daten unverzüglich über die REVG-mobie-App zu aktualisieren. Diese Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf die Änderung seiner Zahlungsdaten für den e-Payment-Service, seiner E-Mail-Adresse, auf die Änderung seiner Mobiltelefonnummer sowie auf die Weitergabe seines Telefonvertrages an einen Dritten.

7. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit der REVG-mobie-App. Die REVG und ioki sind bemüht, etwaige Störungen schnellstmöglich zu beheben.

8. Aus wichtigem Grund behalten sich die REVG und ioki vor, die REVG-mobie-App z.B. aus Wartungsgründen oder zur Integration des Angebotes in bereits bestehende Apps, jederzeit vorübergehend oder endgültig einzustellen. Zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende Beförderungsverträge bleiben davon unberührt.

 

§ 7 Beförderungsbedingungen

1. Es gelten die allgemeinen Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW (abrufbar unter: www.vrs.de/tickets/tarifbestimmungen), sofern diese Nutzungsbedingungen keine spezielleren oder abweichenden Regelungen enthalten.

2. Bei Verlust eines Gegenstandes im Fahrzeug des REVG-On-Demand-Dienstes ist die REVG zu benachrichtigen. Eine Haftung der REVG bei Verlust von Gegenständen in den Fahrzeugen der REVG-On-Demand-Dienste besteht nicht.

3. Der Nutzer haftet für Schäden, die er am und/oder im Fahrzeug schuldhaft verursacht hat. Ferner behält sich die REVG das Recht vor, bei übermäßiger Verschmutzung im Fahrzeug eine Reinigungspauschale von 100,00 € zu erheben, wobei dem Nutzer der Nachweis eröffnet ist, es seien nur geringere Reinigungskosten angefallen.

4. Die Beförderung von Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahre erfolgt ausschließlich in Begleitung eines Erwachsenen. Jugendliche ab 14 Jahre (beschränkt geschäftsfähig, d.h. unter 18 Jahre alt, s. §7, Punkt 6) können mit Einwilligung der Eltern ein Nutzerkonto einrichten und das Angebot selbstständig nutzen.

5. Die Beförderung von Kindern bis zur Vollendung ihres 12. Lebensjahres oder dem Erreichen einer Mindestgröße von 1,50 m erfolgt zudem ausschließlich mit einem zur Beförderung zugelassenen und geeigneten Kindersitz gemäß § 21 (1a) StVO). Einfache Kindersitzerhöhungen werden von der REVG gestellt.

6. Ist der Fahrgast zum Zeitpunkt der Anmeldung/Registrierung beschränkt geschäftsfähig (d.h. unter 18 Jahre alt), so geht die REVG davon aus, dass die entstehenden Kosten durch die Nutzung aus den Mitteln bestritten werden, die dem beschränkt Geschäftsfähigen gem. § 110 BGB zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von seinem gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

7. Pro Fahrzeug kann maximal ein Rollstuhl befördert werden. Diese Information ist vorab über das Konto des Nutzers in der App zu hinterlegen oder telefonisch zu buchen. Für Rollstuhlfahrer und Begleitpersonen ist jeweils ein Sitzplatz zu buchen.

8. Die Mitnahme von Gepäck ist grundsätzlich nur bei einem kleinen Handgepäckstück (50 cm x 40 cm x 25 cm) möglich, sofern hierfür kein eigener Sitzplatz in Anspruch genommen wird.

9. Kinderwagen und Rollatoren können nur zusammengeklappt mitgenommen werden. Dies muss bei Bestellung angegeben werden. Ein Anspruch auf die Mitnahme von Kinderwagen und Rollatoren besteht nicht. Das Fahrpersonal entscheidet im Einzelfall, ob die Beförderung der genannten Gepäckstücke möglich ist und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.

10. Die Mitnahme/Beförderung von Haustieren ist nicht möglich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Assistenzhunde, insbesondere Blindenführhunde, die einen Menschen mit Behinderung begleiten.

11. Die Mitnahme von großen elektronischen Rollstühlen und E-Rollern/E-Scootern sowie von Fahrrädern ist aus sicherungstechnischen Gründen nicht möglich.

12. Die REVG behält sich vor, für den Fall einer Bestellung und einer unnötigen Blockade mehrerer Sitze durch einen Nutzer diese Fahrt zu stornieren oder den Fahrgast durch den Fahrer abweisen zu lassen, sofern der Nutzer die Nutzung mehrerer Sitze nur für sich allein vorgesehen hat.

13. Abweichend zu Abschnitt 3.1 der Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW erfolgt die Beförderung des Fahrgastes ausschließlich im Sitzen auf einem im Fahrgastraum zur Verfügung stehenden Sitzplatz des Verkehrsmittels. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz im Verkehrsmittel. Die im Fahrzeug vorhandenen und somit gemäß § 21a StVO vorgeschriebenen Sicherheitsgurte müssen während der gesamten Fahrt angelegt sein.

14. Speisen und Getränke dürfen in den mobie-Fahrzeugen nur mitgeführt werden, wenn von diesen keine Verschmutzung des Fahrgastraums ausgehen kann. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in den mobie-Fahrzeugen generell untersagt.

15. Dem Fahrer steht es zu, die Beförderung eines Nutzers zu verweigern oder die Beförderung des Nutzers vorzeitig zu beenden, wenn der Verdacht auf Verletzung der Beförderungsbedingungen besteht sowie bei starker Alkoholisierung des Nutzers oder wenn durch die Beförderung des Nutzers eine Gefahr für die Sicherheit bzw. eine sonstige Belästigung des Fahrers oder der übrigen Fahrgäste besteht.

16. Im Falle einer nicht gegebenen Verfügbarkeit eines der mobie-Fahrzeuge behält sich die REVG vor, andere Fahrzeuge als Ersatz einzusetzen. Bei diesen Fahrzeugen besteht kein Anspruch auf den üblichen Komfort. Auch kann in diesen Fahrzeugen die Barrierefreiheit und Mitnahme von Rollstühlen oder Gepäck nicht gewährleistet werden.

 

§ 8 Bediengebiet und Betriebszeiten

1. Das Beförderungsgebiet von mobie umfasst die folgenden Ortschaften in der Stadt Erftstadt

2. Die Betriebszeiten lauten wie folgt:

  • Montag bis Donnerstag: 05:30 – 00:30 Uhr
  • Freitag: 05:30 – 02:30 Uhr
  • Samstag: 06:30 – 02:30 Uhr
  • Sonntag und Feiertag: 06:30 – 01:30 Uhr

3. Die REVG behält sich vor, die Betriebszeiten oder das Bediengebiet entsprechend der Bedarfe anzupassen.

 

§ 9 Ausschluss von Regelungen des VRS-Gemeinschaftstarifs

1. Im Rahmen der Nutzung der REVG-On-Demand-Dienste der REVG sind Ansprüche aus der Mobilitätsgarantie, Abschnitt 11 der Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW, ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Darüber hinaus sind auch Ansprüche aus der Mobilitätsgarantie sowie Ansprüche aus den Fahrgastrechten gemäß Abschnitt 12 der Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW, die darauf gestützt werden, dass sich bei einer Beförderungsleistung im Rahmen der REVG-On-Demand-Dienste der REVG eine Verspätung ergibt und daher eine anschließende Nutzung von Anschlussverbindungen von REVG oder anderer VRS-Verbundverkehrsunternehmen nicht oder nur mit Verspätung erreicht werden kann, ausdrücklich ausgeschlossen.

 

§ 10 Zahlungsweise, Zahlungsabwicklung, Abrechnung

1. Die Rechnungsstellung erfolgt im Namen der REVG. Die REVG bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services (Bezahlung über die REVG-mobie-App) des Finanzunternehmens LOGPAY Financial Services GmbH (nachfolgend LOGPAY).

Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch die LOGPAY, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LOGPAY ist Drittbegünstigte der REVG-mobie-Nutzungsbedingungen und ist ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

Weitere Informationen zu LOGPAY erhalten Sie unter https://documents.logpay.de/de/datenschutzinformationen.pdf sowie in § 13.

Zur Abwicklung der Kartenabrechnung im mobie-Fahrzeug bedient sich die REVG der ECS Electronic Cash Syländer GmbH.

Weitere Information zu ECS Electronic Cash Syländer GmbH erhalten Sie unter https://www.sylaender.de/DataProtectionPolicy/Datenschutz.sowie in §13.

2. Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Prepay-Verfahren stehen auch beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen ab 7 Jahren zur Verfügung.

Zahlarten und Abrechnung:

Der Kunde kann für Bestellungen im Webshop zwischen folgenden Zahlarten wählen:

  • Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
  • Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)
  • Zahlung per PayPal

Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.

Einzug:

Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LOGPAY in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Webshop nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.

Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren:

Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LOGPAY, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular in der REVG-mobie-App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden.

Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

Zahlung per Kreditkarte:

Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und American Express (AMEX) möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.

Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst

  • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
  • Kreditkartentyp (Visa, MasterCard, American Express (AMEX))
  • Nummer der Kreditkarte
  • Ablaufdatum der Kreditkarte
  • CVC-Code der Kreditkarte

und an den Server der LOGPAY zum Forderungseinzug übertragen.

Das System der LOGPAY überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.

Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.

Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Zahlung per PayPal

Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierter Kunde bestätigt er die Zahlung. Als registrierter Kunde schließt der Kunde mit LOGPAY eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht-registrierten oder registrierten Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Kunde erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.

Zahlung per EC-Karte im Fahrzeug

Um mittels EC-Karte im Fahrzeug zu zahlen, wählt der Kunde EC-Karte als Zahlart aus. Für die Durchführung der Zahlung werden folgende Daten erfasst:

  • Kartennummer bzw. Kontonummer und Kurzbankleitzahl
  • Kartenverfallsdatum und Kartenfolgenummer
  • Betrag
  • Datum und Uhrzeit
  • Kennung des Zahlungsterminals

Die PIN geben Sie verdeckt ein (girocard-Verfahren electronic cash) bzw. die Unterschrift leisten Sie selbst (elektronisches Lastschriftverfahren ELV).

 

§ 11 Kündigung

1. Der Nutzungsrahmenvertrag und dass mit der Registrierung eingerichtete Kundenkonto kann vom Nutzer jederzeit in der App oder schriftlich gegenüber der REVG fristlos gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung seitens der REVG kann mit einer 14-tägigen Frist über E-Mail oder schriftlich erfolgen. Offene Forderungen bleiben auch bei einer wirksamen Kündigung bestehen.

2. Der REVG steht bei geeignetem Grund die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung zu. Ein solcher Kündigungsgrund kann sich ergeben

  • aus den in diesen Nutzungsbedingungen genannten Gründen
  • bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit
  • bei Missbrauch der Leistungen von Vertragspartnern
  • wenn ein weiterer wichtiger Grund vorliegt, der eine Unzumutbarkeit der Vertragsfortführung für die REVG begründet.

 

§ 12 Leistungsvorbehalt und Haftung

1. Sämtliche Leistungen der REVG-On-Demand-Dienste der REVG stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der App, einer erfolgten Registrierung in der REVG-mobie-App, der erfolgten Zahlung des Beförderungsentgelts, der Verfügbarkeit der Fahrzeuge und der Einhaltung der ausgewiesenen Beförderungsbedingungen.

2. Die REVG haftet für Schäden des Fahrgastes unbeschränkt nur, sofern diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der REVG zurückzuführen sind. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die REVG nur bei einer Verletzung einer ihrer wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der REVG auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden des Fahrgastes beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen der REVG. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

3. Die REVG übernimmt keine Garantie für die dauerhafte, ununterbrochene und störungsfreie Verfügbarkeit des Bestellungssystems. Dies kann zur vorübergehenden Undurchführbarkeit des REVG-On-Demand-Dienstes führen. Für Schäden, die aus einer Nichtverfügbarkeit des On-Demand-Verkehrs entstehen, besteht kein Ersatzanspruch.

4. Die REVG haftet nicht für die Richtigkeit für die von Dritten zur Verfügung gestellten Daten.

 

§ 13 Datenschutz

1. Die REVG und ihre Dienstleister erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Nutzers sowie Inhalts-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten ausschließlich im Zusammenhang mit der fahrgastseitigen Nutzung des REVG-On-Demand-Dienstes. Die Verarbeitung der Daten findet ausschließlich unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften statt. In bestimmten Fällen, z.B. wenn eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, werden Ihre personenbezogenen Daten nicht unmittelbar gelöscht, sondern zunächst gesperrt. Ferner ist die REVG berechtigt, Nutzungsdaten in anonymisierter Form für verkehrliche Zwecke auszuwerten. Da die REVG ihren Nutzern die Möglichkeit bietet, über die REVG-mobie-App auch Fahrausweise zu erwerben, werden die Daten des Nutzers (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht), soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, seitens der REVG an beauftragte Unternehmen bzw. zum Zwecke der Fahrausweisgenerierung und Fahrausweisprüfung an andere angeschlossene Verkehrsunternehmen/-verbünde in NRW unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung weitergegeben.

2. Die personenbezogenen Daten des Nutzers (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung, Kreditkartendaten, ggf. Telefonnummer sowie Daten zu ihren jeweiligen Ticketkäufen) und alle Änderungen werden sowohl an die LOGPAY zum Zwecke des Verkaufes und der Abtretung der Forderungen der REVG gegen den Fahrgast, welche im Zusammenhang mit dem Fahrausweiskauf entstehen und auch an ECS Electronic Cash Syländer weitergegeben.

3. Bei telefonischer Bestellung der REVG-On-Demand-Dienste und anschließendem Fahrausweiskauf beim Fahrpersonal erfolgt eine Weitergabe von Daten ausschließlich zur Identifizierung des Nutzers an der Abfahrtshaltestelle. Dies erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse auf Seiten der REVG besteht in der Auslagerung der Zahlungsabwicklung und des Forderungsmanagements sowie zur Vermeidung von nichtangetretenen Bestellungen.

4. Das berechtigte Interesse auf Seiten der LOGPAY und ECS Electronic Cash Syländer GmbH besteht in der Erhebung der Daten zum Zwecke der Abwicklung von Zahlungen, zum Forderungsmanagement, der Bewertung der Zulässigkeit von Zahlarten und der Vermeidung von Zahlungsausfällen. Das berechtigte Interesse besteht in der Erhebung der Daten (Name/Vorname und Mobilfunknummer) zum Zwecke der Vermeidung von nichtangetretenen Fahrten sowie zur kundenorientierten Abwicklung des Fahrtwunsches.

5. Die Nutzer können der Übermittlung dieser Daten an die LOGPAY bzw. ECS Electronic Cash Syländer GmbH jederzeit widersprechen, allerdings ist dann sowohl ein Ticketkauf über die REVG-mobie-App als auch die Nutzung der REVG-On-Demand-Dienste nicht mehr möglich.

6. Die datenschutzrechtlichen Informationen der LOGPAY können unter https://documents.logpay.de/de/datenschutzinformationen.pdf abgerufen werden. Die datenschutzrechtlichen Informationen der ECS Electroic Cash Syländer GmbH können über https://sylaender.de/DataProtectionPolicy/Datenschutz abgerufen werden.

7. Im Fall einer Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrnehmung von im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO) oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO), kann der Nutzer der Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

8. Im Fall des Widerspruchs unterlässt die REVG jede weitere Verarbeitung der Nutzer-Daten zu den vorgenannten Zwecken, es sei denn

a) es liegen zwingende, schutzwürdige Gründe für eine Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des Nutzers überwiegen, oder

b) die Verarbeitung ist zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich.

9. Weitere Hinweise zum Schutz der persönlichen Daten und Rechte im Datenschutz können hier eingesehen werden: https://revg.de/datenschutz.html

 

§ 14 Änderungen der App, der Dienste und der Nutzungsbedingungen

1. Die REVG ist berechtigt, die Bestellungsplattform, die App oder den mobie-On-Demand-Dienst nach eigenem Ermessen in jeglicher Form zu verändern, insbesondere im Hinblick auf Weiterentwicklung, Verbesserung oder Fehlerbehebung von App und Service.

2. Die REVG ist ferner berechtigt, die App nicht mehr anzubieten und den mobie-On-Demand-Dienst einschließlich des Verkehrs ganz oder teilweise einzustellen; eine Kündigung gegenüber dem Kunden ist hierzu nicht erforderlich.

3. Die REVG behält sich ferner vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Der Nutzer hat die Möglichkeit, einer Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Nutzer trotz Mitteilung und Benachrichtigung über die Änderungen nicht ausdrücklich innerhalb der Änderungsfrist, so gilt eine weitere Nutzung der App und der REVG-On-Demand-Dienste als Einverständnis mit den neuen Nutzungsbedingungen. Widerspricht der Nutzer den Änderungen oder einem Teil der Änderungen, so gilt dies als seine Kündigung seines Nutzerkontos. Der Widerspruch muss schriftlich innerhalb 1 Monats nach Bekanntwerden der Änderung erfolgen. Auf diese Rechtsfolge ist der Nutzer in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinzuweisen.

4. Über Änderungen nach den Ziffern (1) bis (3) informiert die REVG die Nutzer in Textform.

 

§ 15 Schlussbestimmungen

1. Die Überschriften der einzelnen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen dienen ausschließlich der Gliederung und sollen nicht zu Auslegungszwecken herangezogen werden.

2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Nutzer einschließlich dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.