Busfront mit drei verschiedenen Aufklebern

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit – Im Bus
Der Rhein-Erft-Kreis hat bei der REVG viel Geld in die Anschaffung moderner und umweltfreundlicher Fahrzeuge investiert. Auf den Buslinien der REVG werden weitestgehend Fahrzeuge eingesetzt, welche die Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Personen berücksichtigen. Wenn dann auch die Haltestellen der Städte entsprechend ausgestattet sind, ermöglichen unsere Fahrzeuge an vielen Haltestellen einen ebenerdigen Einstieg.

Handschlaufen im Bus

Auch bei der Innenausstattung unserer Fahrzeuge werden die Belange mobilitätseingeschränkter Fahrgäste beachtet. So bieten alle neuen Fahrzeuge einen geräumigen Mittelteil sowie eine visuelle und akustische Fahrgastinformation (Zwei-Sinne-Prinzip). Details wie zahlreiche Haltegriffe, klar erkennbare Fußbodenkanten, Einstiegsbeleuchtung und eine fahrerunabhängige Türfreigabe ergänzen die Innenraumgestaltung. Hinzu kommen fahrerbediente Rampen, damit beim Einstieg auch größere Höhenunterschiede überwunden werden können.

Mitnahme von Rollator oder Rollstuhl (elektrisch/handbetrieben)

Wenn Sie auf einen Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind, können Sie selbstverständlich alle Busse der REVG nutzen.

Machen Sie sich, wenn Sie an der Haltestelle stehen und den Bus schon sehen können, rechtzeitig mit Handzeichen bemerkbar. So kann der Busfahrer ganz nah an die Bordsteinkante fahren, die Einstiegsseite, wenn möglich, leicht absenken und die Türen länger offen halten bzw. die Rampe manuell ausklappen.

Am sichersten ist es, wenn Sie immer im mittleren Teil des Busses einsteigen. Dort gibt es Platz für den Rollator oder Rollstuhl sowie markierte Sitzplätze für Personen mit Handicap oder Behinderung. Steigen Sie bei einem Gelenkbus nicht in den Teil hinter dem Gelenk ein. Hier kann es in den Kurven besonders schwanken.

Benutzen Sie an der hinteren Tür den Knopf mit dem Rollstuhl- oder Kinderwagensymbol, wenn der Fahrer für Sie die Rampe ausklappen soll.

Ein- und Ausstieg mit Rollator

Heben Sie zuerst den Rollator in den Bus und stellen Sie die Bremsen fest. Steigen Sie erst danach selbst ein. Halten Sie sich dabei an der Tür oder einer Stange fest. Falls Sie den Rollator nicht alleine hineinheben können, bitten Sie andere Fahrgäste um Hilfe. Eventuell ist Ihnen auch der Fahrer, sofern nicht viel Betrieb ist, gerne behilflich. Setzen Sie sich im Bus keinesfalls auf den Rollator! Das ist im Bus nicht sicher genug.

Fahren Sie mit Ihrem Rollator unmittelbar vor die Tür. Stellen Sie dort die Bremsen fest. Steigen Sie zunächst ohne den Rollator aus – das fällt rückwärts oft leichter. Halten Sie sich dabei an der Tür oder einer Stange fest. Holen Sie erst, nachdem Sie sicher ausgestiegen sind, den Rollator aus dem Bus.

E-Scooter – Wichtige Voraussetzungen zur Mitnahme

Informieren Sie sich in dieser Broschüre über die Mitnahme von E-Scootern

Der Hersteller des E-Scooters muss explizit in der Gebrauchsanweisung erklären, dass der E-Scooter für die Mitnahme im ÖPNV nach Maßgabe des Erlasses des Landesverkehrsministeriums geeignet ist und ihn mit einem entsprechenden Piktogramm kennzeichnen.

Der E-Scooter muss vier Räder besitzen.

Im Bus dürfen die E-Scooter nicht länger als 1,20 Meter sein.

Damit die Rückenlehne des Sitzes im Bus formschlüssig an die Anlehnplatte anliegen kann, dürfen keine Körbe, Halter für Gehhilfen, Taschen, Rucksäcke o. ä. angebaut oder angehängt sein.

Der Kippschutz und die Bodenfreiheit müssen das Befahren der Klapprampe im Bus mit einer Neigung von 12 % zulassen, ohne dass der E-Scooter aufsetzt.

Ferner muss die Standsicherheit durch ein Bremssystem, das immer auf beide Räder einer Achse zusammenwirkt und nicht durch ein Differential überbrückt werden kann, gewährleistet sein.

Schwerbehindertenausweis

Um die Freifahrt im ÖPNV nutzen zu können, ist ein Schwerbehindertenausweis erforderlich. Mit diesem können Sie alle öffentlichen Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Nahverkehrszüge in der 2. Klasse (S-Bahn, RegionalBahn, RegionalExpress) innerhalb von Nordrhein-Westfalen nutzen.

Den Schwerbehindertenausweis erhalten Sie jedoch nicht bei der REVG, sondern ausschließlich bei Ihrem Versorgungsamt. Der Schwerbehindertenausweis hat die Grundfarbe grün, versehen mit einem halbseitigen, orangefarbenen Flächenaufdruck. Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen im Ausweis erhalten beim zuständigen Versorgungsamt ein Beiblatt mit entsprechender Wertmarke, das zur anschließenden unentgeltlichen Mitfahrt bei Bus und Bahn berechtigt. Die Wertmarke kostet für ein halbes Jahr 46,- Euro bzw. 91,- Euro für ein ganzes Jahr. Wichtig: Ausweis und Beiblatt sind nur zusammen gültig.

Schwerbehinderte Menschen, die im Ausweis ein »B« und den Satz »Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen« eingetragen haben, können eine Begleitperson bzw. einen Behindertenbegleithund kostenlos mitnehmen. Die Begleitperson kann auch kostenlos mitfahren, wenn der zu begleitende Schwerbehinderte selber nicht Freifahrt berechtigt ist.

Barrierefreiheit – Im Netz
Die Internetseite der REVG ist weitgehend barrierefrei gestaltet. Grundlage sind die Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung). Einige Sonderanwendungen dieser Internetseite, die die REVG nur als Link bereithält, sind nach Möglichkeit barrierereduziert umgesetzt worden.

Die Internetseite der REVG wurde für moderne Browser ausgelegt .

Bei älteren Browser-Versionen kann es zu grafischen Abweichungen in der Anzeige von Schrift und Design kommen. Die aktuellen Browser können Sie sich aus dem Internet kostenfrei herunterladen.

Hier einige Tipps zum Umgang mit der barrierefrei gestalteten REVG Internetseite.

Schriftgröße
Entsprechend Ihrer Sehgewohnheiten sollten Sie die Möglichkeit nutzen, die Schriftgröße individuell im Browser einzustellen. Beim Internet Explorer klicken Sie dazu auf den Menüpunkt "Ansicht" > "Schriftgrad" und wählen dort die gewünschte Größe aus. Bei Firefox klicken Sie auf den Menüpunkt "Anzeigen" > "Zoom" und wählen dort die gewünschte Größe aus. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine solche Veränderung das Layout beeinträchtigen kann.

Link-Symbolik
Damit Sie sich auf der Internetseite der REVG gut orientieren können, verwenden wir einheitliche Linksymbole. D.h. vor jedem Link befindet sich ein kleiner Pfeil.

Adobe Reader
Der Adobe PDF-Reader ist eine kostenlose Software. Sie ermöglicht die Darstellung und den Ausdruck von PDF-Dateien (z. B. Broschüren, Formulare, Kartenmaterial innerhalb der Fahrplanauskunft) auf allen großen Systemplattformen. Sollten Sie noch nicht über die Software verfügen, können Sie diese kostenfrei im Internet herunterladen.

Download-Hilfe für PDF-Dateien
Wenn der Acrobat Reader installiert ist, können Sie sich die PDF-Dokumente im Browser anschauen, indem Sie auf das Symbol der Dateianlage klicken. Wollen Sie das Dokument direkt auf Ihrer Festplatte speichern, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf Download (bei Windows) bzw. halten Sie die Taste lange gedrückt (bei Macintosh) und wählen Sie aus dem Kontextmenü "Ziel/Verknüpfung speichern unter". Geben Sie das Laufwerk und den Ordner auf Ihrem PC an, wo Sie die Datei speichern wollen.