Schulbusse sind nicht zu voll

Die vom Land NRW finanzierte zusätzliche Fahrten sorgen für eine geringere Auslastung der Fahrzeuge und damit für ein geringeres Infektionsrisiko mit Covid-19.

„Seit Öffnung aller Schulen für den Präsenzunterricht am 15. März 2021 setzen wir genauso flexibel und bedarfsgerecht unsere zusätzlichen Fahrzeuge ein wie in der letzten Vorweihnachtszeit“, reagiert Walter Reinarz, Geschäftsführer der REVG, auf Meldungen von übervollen Schulbussen. „Unsere Busse sind während der Pandemie nachweislich nicht zu voll!“ Sollte es dennoch zu einem erhöhten Fahrgastaufkommen in einem Linienbus kommen, stehen Zusatzbusse für Verstärkerfahrten abrufbar auf dem Betriebshof bereit.

Die REVG ersucht die Schulen und Schulträger sowie auch die Eltern- und Schülerschaft, für ihr Empfinden zu stark ausgelastete Fahrten zu melden. Dann kann die Situation überprüft und bei Bedarf von der REVG gegengesteuert werden. Bereits der Wechselunterricht an allen Schulformen trägt zu der reduzierten Auslastung der Busse während der Schülerverkehrszeiten bei.

Die REVG achtet darauf, dass insbesondere von Schülerinnen und Schülern genutzte Fahrten zu maximal 30 Prozent besetzt sind. Eigene Mitarbeiter der Verkehrsaufsicht beobachten an wechselnden Einsatzorten das Fahrgastaufkommen und verteilen vor allem die Schülerinnen und Schüler auf die unmittelbar folgenden Verstärkerfahrzeuge.

Wegen der geteilten Unterrichtszeiten kommt es auf den Linien zu täglich abweichenden Schülerzahlen. Rechtzeitig vor den Osterferien ist die REVG daher erneut an die Schulämter herangetreten. Sie hat dabei auf die schwierige Einsatzplanung hingewiesen und um enge Zusammenarbeit gebeten. Schon jetzt können Schülerzahlen und Schulanfangs- bzw. –endzeiten für die Zeit nach den Osterferien gemeldet werden. „Es ist davon auszugehen, dass die Durchführung von Selbsttests in Schulen das Infektionsrisiko auch in den Schulbussen weiter verringern wird,“ begründet Martin Gawrisch, Geschäftsführer der REVG, die Situation im Busverkehr als unbedenklich. „Voraussetzung ist eine vorschriftsmäßig getragene medizinische Gesichtsmaske im Bus und an der Haltestelle.“

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