Was mache ich mit alten Tickets?

Die Preise bei den Einzelfahrscheinen im Bartarif bleiben auch im Jahr 2021 unverändert. Daher behalten die im Jahr 2020 gekauften EinzelTickets, 4erTickets und 24StundenTickets im Jahr 2021 ihre Gültigkeit.

Darüber hinaus können diese Tickets noch bis zu drei Jahre nach der Tarifpassung beim verkaufenden Verkehrsunternehmen ohne Gebühr umgetauscht werden.

Das AnschlussTicket, das 2020 bereits im Vorverkauf erworben wurde, ist noch bis zum 31.03.2021 gültig oder kann bis zum 31.12.2023 umgetauscht werden.

NRW-Tickets zum Pauschalpreis aus 2020, deren Preis in 2021 angepasst wurde, gelten ebenfalls bis 31.03.2021 (bis 3 Uhr des Folgetages) oder können bis zum 31.12.2023 umgetauscht werden.

(Quelle: vrs.de)

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