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Die Chipkarte - ein elektronischer Fahrausweis

Für alle Schüler und SchülerInnen stellt sich irgendwann die Frage: Wie komme ich zur Schule? Und wer bezahlt das? Und wo bekomme ich die Fahrkarten her?
Für alle gilt, dass sie entweder eine Fahrkarte selber bezahlen oder den Schulweg anders organisieren müssen. Egal, welche Fahrkarte für Sie in Frage kommt, informieren können Sie sich in jedem Fall in unseren FahrgastCentern.
FahrschülerInnen, die nun selbst ein Abonnement abschließen oder eine Fahrkarte von der Schule gestellt bekommen, erhalten dies in Form einer Chipkarte.

 

Ein paar Grundregeln zur Chipkarte:

  • Als Schüler/-in hat man mit der Chipkarte für seinen Schulweg immer das richtige Ticket dabei. Aber aufgepasst: Die Chipkarten sind nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Schülerausweis.
  • Der auf der Chipkarte abgelegte Fahrschein gilt solange, wie dies der Kunde oder der Schulträger bestellt hat. Das kann sogar mehrere Schuljahre sein, nämlich so lange, wie die Gültigkeit der Karte von der Schule verlängert werden. Das Verfallsdatum der Chipkarte (unten rechts) ist hierfür nicht relevant.
  • Wichtig für alle Schulabgänger: Die Chipkarte ist Eigentum der REVG. Bitte geben Sie daher die Karte im Sekretariat zurück, wenn Sie die Schule verlassen. Sie vermeiden so, dass Ihnen die Schule den Wert der Chipkarte in Rechnung stellt. Daher: Die Karte nicht wegwerfen, im Zweifel an die Schule zurückgeben.
  • Bei erstmaligem Verlust wird das Ticket von uns nach Vorlage der Verlustbescheinigung (gibt's in der Schule) umgehend gesperrt. Gegen eine Gebühr von 10,00 € stellen wir dann ein neues Ticket aus, damit der/die Schüler/in auch weiterhin mobil ist und mit den Linien der REVG fahren kann.
  • Wird die Karte jedoch zum zweiten Mal innerhalb von 12 Monaten verloren, berechnen wir Ihnen 20,00 € für die erneute Ausstellung der Chipkarte.

Auf dem Chip sind dann die Daten erfasst, die die Fahrberechtigung des/r FahrschülerIn beschreiben und die im Falle einer Fahrausweisprüfung wichtig sind. Hierbei wird der Datenschutz groß geschrieben: Es sind keine Rückschlüsse auf die Person des/r Schülers/-in oder das Fahrverhalten möglich.
 

Die Besonderheiten der neuen Chipkarte:

Bei den neuen Chipkarten handelt es sich um Chipkarten, die neben der Fahrausweis-Funktion auch über eine kontoungebundene Geldkarten-Funktion verfügt. Das EC-Geldkarten-Symbol steht hierbei als anerkanntes Sicherheitszertifikat für höchsten Datenschutz.

  • Höherer Sicherheitsstandard und höhere Verschleißfestigkeit;
  • Ähnlich der EC-Karte kann auf der REVG-Chipkarte Geld aufgeladen werden und die Karte zum Bezahlen eingesetzt werden;
  • Bei Verlust oder Diebstahl haftet die REVG jedoch nicht für Beträge, die auf dem Chip aufgeladen sind.

Auch die Fahrausweisprüfung haben wir der Chipkarte angepasst. Bei einer Fahrscheinkontrolle händigen Sie bitte Ihre Chipkarte den Mitarbeitern des ServiceTeams aus, die Ihre Chipkarte mit den darauf abgelegten 'eTickets' mit einem elektronischen Lesegerät überprüfen. Entscheidend beim neuen Prüfverfahren sind die Daten, die auf dem Chip gespeichert sind.
Sämtliche Aufdrucke dienen lediglich Ihrer Orientierung und sind nicht
prüfungsrelevant. Zu beachten ist auch, dass die Chipkarten nur gültig sind in Verbindung mit einem gültigen Schülerausweis. Diesen erhalten Sie bei der jeweiligen Schule oder dem Schulverwaltungsamt. Keine Regel ohne Ausnahme: Grundschüler benötigen keinen Schülerausweis.

Nach wie vor gilt: wer bei einer Fahrausweisprüfung ohne gültigen Fahrschein - egal ob Papierfahrschein oder 'eTicket' - angetroffen wird, dem droht ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 40,00 Euro.