Anruf-Sammel-Taxi
AST, das ist die Kurzformel für das Anruf-Sammel-Taxi, das den Linienverkehr räumlich oder zeitlich ergänzt bzw. ersetzt. Konzipiert und unterhalten wird AST von den jeweiligen Städten oder Gemeinden, auf deren Gebiet das Angebot verkehrt.
In Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen werden Haltestellen festgelegt und Fahrpläne gebildet.
Grundsätzlich gilt: Gefahren wird nur bei Bedarf, d.h. mindestens 30 Minuten vor Fahrplanzeit muss eine telefonische Anmeldung mit Angabe der gewünschten Abfahrtsstelle bei der AST-Zentrale der REVG erfolgen. Sie erreichen unsere Dispositionszentrale unter 0 18 06/15 15 15 (Gebühr pro Anruf: aus dt. Festnetz 0,20 €, aus Mobilfunknetzen max. 0,60 €). Unsere Disponenten nehmen Ihren Fahrtwunsch auf und leiten ihn an das jeweilige Taxiunternehmen weiter. Dieses schickt Ihr AST zur gewünschten Abfahrtsstelle.
Von hier aus werden Sie bis vor die Haustür Ihres jeweiligen Fahrtzieles gebracht, sofern dies im Verkehrsgebiet des AST-Angebotes liegt (im Allgemeinen innerhalb der jeweiligen Stadt- und Gemeindegrenze).
AST-Verkehre im Überblick
Gemeinde |
Nummer |
Linie |
| Bedburg | 0 18 06/15 15 15 | 785 |
| Bergheim | 0 18 06/15 15 15 | 787 |
| Brühl | 0 22 32/1 97 31 | 782 |
| Elsdorf | 0 18 06/15 15 15 | 784 |
| Erftstadt | 0 18 06/15 15 15 | 789 |
| Frechen | 0 18 06/15 15 15 | 783 |
| Hürth | 0 22 32/1 97 31 | 780 |
| Kerpen | 0 18 06/15 15 15 | 788 |
| Pulheim | 0 18 06/15 15 15 | 786 |
| Wesseling | 0 18 06/15 15 15 | 781 |
So funktioniert es: Zur Fahrtanmeldung bitte Namen, Fahrtziel, Personenzahl, Abfahrtszeit und Abfahrtsstelle sowie ggf. die Mitnahme großer Gepäckstücke angeben. Bitte seien Sie pünktlich zur angegebenen Abfahrtszeit an der Haltestelle.
AST-Tarif
Tarife gültig ab 1.1.2012 |
Gemeinde |
Nachbarort |
|
| Erwachsene | 3,50 Euro | 4,60 Euro | |
| Kinder 6 Jahre bis einschl. 14 Jahre | 2,60 Euro | 3,60 Euro | |
| 1 Kind bis einschl. 5 Jahre in Begleitung eines zahlenden Fahrgastes | frei |
frei |
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| Zuschlag für ZeitTicketinhaberInnen die im Besitz einer Kundenkarte mit gültiger Wertmarke für die jeweilige Stadt/Gemeinde sind und für im Rahmen der unentgeltlichen Mitnahmeregelung von VRS JobTickets sowie ZeitTickets im Abo mitreisende Fahrgäste. | 2,60 Euro | 3,50 Euro | |
| PolizeivollzugsbeamtInnen des Landes NRW sowie Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes in Uniform | 2,60 Euro | 3,50 Euro | |
| Freifahrtberechtigte gemäß Ziffer 7 der VRS-Tarifbestimmungen | 2,60 Euro | 3,50 Euro | |
| Gepäckzuschlag, sofern ein Sitzplatz in Anspruch genommen wird |
2,60 Euro | 3,50 Euro | |
| Fahrradmitnahme | 2,60 Euro | 3,50 Euro |
Bitte beachten Sie, dass wir bei der Benutzung des AST personenbezogene Daten für die Abwicklungsdauer Ihres Fahrauftrags speichern müssen. Nach Abrechnung Ihrer Fahrt werden die Daten anonymisiert und nur so lange gespeichert, wie dies die gesetzlichen Fristen fordern.